Buchhandelskette Walther König

Stand: 04.März 2021
Im folgenden dokumentieren wir die Pressemitteilung der FAU zum aktuellen Arbeitskonflikt der FAU München beim Filialbuchhändler Walther König

Erst bleibt der Lohn aus, dann hagelt es Kündigungen!

Zwischen der Buchhandlung Walther König und den studentischen Beschäftigten in den drei Münchner Filialen besteht seit dem 08.02.2021 ein Arbeitskonflikt.

Die Forderungen von Seiten der Basisgewerkschaft FAU München und der Studierenden bestehen aus folgenden Punkten: Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Urlaubstage und bezahlte Krankentage, sowie die Annullierung der unrechtmäßig aufgebauten Minusstunden, angerechnet aufgrund der behördlichen Schließung der Buchhandlungen.

Nun wird der Arbeitskonflikt von der Arbeitgeberseite aus weiter verschärft, die Löhne für den Monat Februar blieben aus.

Auf die Forderung die Gehälter auszuzahlen folgte bereits einen Tag später die Kündigung aller studentisch Beschäftigten der drei Filialen.

Bisher wird weder auf die Forderungen der Studierenden und der Gewerkschaft, noch auf vorgeschlagene Gesprächstermine eingegangen – im Gegenteil, die einzige Reaktion des Arbeitgebers: die Kündigung all derjenigen, die die Missstände aufgezeigt haben.

Einer der Studierenden meint: „Ich bin geschockt, ein so dreistes und ignorantes Verhalten hätten wir uns nicht ausmalen können.“

„Wir hatten gehofft, dass die Arbeitgeberseite gesprächsbereit ist, jetzt sind wir mit unseren Entlassungen konfrontiert. Erst laufen wir durch ausbleibende Löhne Gefahr, unsere Wohnungen zu verlieren, jetzt sind wir auch noch unseren Job los“, so eine weitere Beschäftigte.

Ohne irgendeine stichhaltige Begründung bringt Walther König die studentisch Beschäftigten durch die Anwendung illegaler Praktiken noch weiter in eine wirtschaftliche Notsituation.

„Walther König baut die Liste seiner Rechtsbrüche weiter aus und versucht nun unter den Beschäftigten Existenzängste zu schüren. Das illegale Verhalten des Buchhändlers verschärft den Konflikt unnötig. Der Geschäftsführer von Walther König, Udo Milz, muss endlich an den Verhandlungstisch und seine Blockadehaltung aufgeben.“, erklärt Patrick Lohner, Sekretär der FAU München.

Die Beschäftigten erklären daher:

„Wir erwarten die Einhaltung der grundlegenden Rechte für Arbeitnehmer und somit das Eingehen auf unsere Forderungen. Wir fordern die sofortige Auszahlung des Lohnes – aber nicht in Form eines Vorschusses. Wir fordern, dass alle Kündigungen umgehend zurück genommen werden. Die Weiterarbeit muss dann unter wesentlich verbesserten Arbeitsbedingungen stattfinden. Dies muss bundesweit für alle Beschäftigten von Walther König gelten.“

Stand: 21. Februar 2021
Die Buchhandlung Walther König GmbH & Co. KG und ihr angegliederter Verlag gehören zu den renommiertesten Anbietern in Kunst, Kunstwissenschaft und Design. Das in Köln ansässige Unternehmen hält 45 Filialen, überwiegend in Deutschland, u.a. aber auch in Paris, London, Mailand, Wien und Brüssel. Die Filialen befinden sich überwiegend in oder in der Nähe von Museen. Auf einem ganz anderen Blatt steht, wie es mit den Arbeitsbedingungen der dort Beschäftigten aussieht.

Die Beschäftigten der Münchner Filialen im Lenbachhaus, Haus der Kunst und Museum Brandhorst wollen die Zustände nicht länger akzeptieren und befinden sich gemeinsam mit der Münchner Basisgewerkschaft FAU seit Februar 2021 in einem Arbeitskonflikt.

Die Buchhandlung beschäftigt dort fast ausschließlich geringfügig Beschäftigte in Befristung, in diesem Falle Werkstudentinnen und -studenten, ohne die die Aufrechterhaltung des Geschäfts gar nicht möglich wäre. Während ihnen das ganze Tagesgeschäft, mit dem Walther König seinen Umsatz macht, obliegt, liegt die Bezahlung ein paar Cent über dem Mindestlohn.

Rechtsansprüche werden komplett verwehrt

Kein Urlaub

Entgegen der im Bundesurlaubsgesetz festgeschriebenen Regelungen erhalten die Werkstudentinnen und -studenten von Walther König in München keinen Urlaub. Man legte sogar ein Klausel im Arbeitsvertrag fest, in der sie ausdrücklich auf Urlaubsanspruch verzichten sollen. Bezahlter Urlaub steht aber ganz klar auch geringfügig Beschäftigten zu.

Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Im Falle einer Erkrankung werden den Werkstudentinnen und -studenten Minusstunden aufgeschrieben, was den gesetzlichen Regelungen im Entgeltfortzahlungsgesetz komplett zuwider läuft.

Rechtswidrige Regelung im Corona Lockdown

Als zum 1.11.2020 alle Museen und damit auch die drei Filialen von Walther König schließen mussten, kündigte das Unternehmen an den Lohn zu 100% weiter zu zahlen, die nicht leistbaren Arbeitsstunden würden aber als Minus verbucht und sollten nach Öffnung der Filialen wieder rein gearbeitet werden. Auch hier wird geltendes Rechts völlig missachtet, denn kann ein Arbeitgeber keine Arbeit anbieten, ist er dennoch verpflichtet den vollen Lohn zu zahlen. Es nicht zulässig Minusstunden anzurechnen, zumal man mit dieser Regelung die Werkstudentinnen und -studenten später umsonst arbeiten ließe bzw. ihnen der zustehende Lohn vorenthalten würde.

Walther König verfährt nach dem Prinzip: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber damit ist es jetzt vorbei!

Die genannten gesetzlichen Regelungen existieren, nur scheint dies bei Walther König noch nicht durchgedrungen zu sein. Man drängte einige Beschäftigte zusätzlich zur Reduzierung der Arbeitsstunden unter dem Vorwand weniger „Minusstunden“ zu sammeln. Des weiteren werden den Beschäftigten ihre Arbeitsverträge überwiegend nicht ausgehändigt.

Wähnt man sich seitens Walther König im Fachgebiet am Puls der Zeit, fühlt man sich bei der Behandlung der Beschäftigten in vorsintflutliche Zeiten versetzt. Das Unternehmen zeigt sich nicht nur resistent, sondern möchte jetzt einzelne befristete Beschäftigte loswerden. Diese haben sich aber kollektiv organisiert und werden sich nicht einschüchtern und auseinander dividieren lassen.

Die gemeinsamen Forderungen

Unverzüglich:

– Annullierung der unrechtmäßigen Minusstunden seit 1.11.2020

– Rückgängigmachung der reduzierten Arbeitsstunden und Ausgleich der dadurch entstandenen Lohndifferenz

– Verlängerung sämtlicher befristeter Verträge

Rückwirkend zum 1.1.2020:

– 10 bezahlte Urlaubstage im Jahr

– Bezahlte Krankheitstage

– Rückerstattung bzw. Auszahlung von vergangenen Krankheitstagen und nicht gewährtem Urlaub

Ab sofort:

– Erhöhung des Stundenlohns auf 11 Euro

– Feiertags- und Sonntagszuschlag von 1 Euro pro Stundenlohn

– Nachtzuschlag von 25% zwischen 20 Uhr und 6 Uhr

Kommentare sind geschlossen.